Fahrer von Fahrdienstvermittlungsdiensten und Lieferfahrer wurden noch nicht in die Liste derjenigen aufgenommen, die zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind.

Fahrer von Fahrdienstvermittlungsdiensten und Lieferfahrer wurden noch nicht in die Liste derjenigen aufgenommen, die zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind.

Nach Angaben des Innenministeriums profitieren Fahrer von Fahrdienstvermittlungsdiensten und Lieferfahrer derzeit von einer Politik, die ihre Teilnahme an einer freiwilligen Sozialversicherung mit flexiblen Zahlungsoptionen unterstützt und sie daher noch nicht in die Liste der Pflichtbeitragszahler aufgenommen hat.

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