Gemäß Artikel 48 des Gesetzes von 2001 über Brandverhütung und Brandbekämpfung (geändert durch Klausel 29, Artikel 1 des geänderten Gesetzes von 2013 über Brandverhütung und Brandbekämpfung) nimmt die Brandschutzpolizei folgende Aufgaben wahr:
- Im Rahmen der übertragenen Aufgaben und Befugnisse die zuständigen staatlichen Stellen hinsichtlich der Erlassung, Leitung und Organisation der Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Brandverhütung und Brandbekämpfung beraten und ihnen Vorschläge unterbreiten.
- Die Verbreitung von Gesetzen und Verordnungen organisieren; die Entwicklung einer landesweiten Bewegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen lenken; und Schulungen und berufliche Weiterbildung im Bereich Brandverhütung und Brandbekämpfung anbieten.
- Brandschutzmaßnahmen umsetzen; Entwürfe für Brandschutz und Brandbekämpfung bewerten und genehmigen sowie Abnahmetests durchführen; und Brände unverzüglich und effektiv löschen.

Die Feuerwehr- und Rettungseinheit der Polizei von Hue City führt Löscharbeiten an dem brennenden Haus durch.
- Aufbau von Brandschutz- und Brandbekämpfungskräften; Ausstattung und Verwaltung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsgeräten und -einrichtungen.
- Forschung zu betreiben und wissenschaftliche und technologische Fortschritte auf dem Gebiet der Brandverhütung und Brandbekämpfung anzuwenden; Fahrzeuge, Ausrüstungen und Güter auf ihre Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen strengen Anforderungen an Brandverhütung und Brandbekämpfung zu prüfen, zu testen und zu zertifizieren.
- Verstöße gegen Brandschutz- und Brandbekämpfungsgesetze prüfen, untersuchen und ahnden; Genehmigungen für den Transport von brennbaren und explosiven Gefahrstoffen gemäß den geltenden Vorschriften erteilen.
- Durchführung bestimmter Ermittlungstätigkeiten gemäß dem Gesetz über die Organisation von Strafverfolgungsmaßnahmen.
- Erledigung weiterer gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben.
Gemäß Artikel 48 Absatz 1 des Dekrets 136/2020/ND-CP werden die Mittel für die Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen der Feuerwehrpolizei aus dem Staatshaushalt gemäß der aktuellen staatlichen Haushaltszuweisung und anderen gesetzlich vorgeschriebenen legitimen Finanzierungsquellen bereitgestellt.
Daher führt die Feuerwehrpolizei ihre Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen völlig unentgeltlich durch. Das bedeutet, dass Personen, die die Feuerwehrpolizei zu Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätzen rufen, keine Kosten tragen müssen.
Die Nichtmeldung eines Brandes und die Behinderung der Brandmeldung können jedoch gemäß Artikel 42 Absatz 2 Nummer a des Dekrets 144/2021/ND-CP mit einer Geldbuße zwischen 4.000.000 VND und 6.000.000 VND geahndet werden. Dies ist die für Einzelpersonen geltende Geldbuße; im Falle von Organisationen, die denselben Verstoß begehen, verdoppelt sich die Geldbuße (gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Dekrets 144/2021/ND-CP).

























