20. Juni

20. Juni

11:24 20/10/2023

Gemäß Dekret 75/2023/ND-CP vom 19. Oktober können Bürger für von der Krankenversicherung abgedeckte medizinische Untersuchungen und Behandlungen ihren Personalausweis vorlegen, ohne ihre Krankenversicherungskarte mitbringen zu müssen.